Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Villa Loreto

Gültig ab 27. November 2023

1. Allgemeines

a) Die Leistungen der Villa Loreto, insbesondere Coworking-Dienstleistungen, das Ver-mieten von Räumen zur Durchführung von Sitzungen oder anderen Veranstaltungen, sowie damit im Zusammenhang stehende weitere Leistungen, erfolgen ausschliesslich zu den Konditionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Leistungserbringerin ist die Polarstern AG, Luzern und Solothurn, nachstehend Anbieter.

b) Das Angebot richtet sich primär an Unternehmerinnen und Unternehmer, kann aber auch von Privatkunden genutzt werden. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch Nutzer oder Kunde.

c) Mit der Buchung akzeptiert der Kunde die AGB. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

d) Zur Sicherstellung eines geordneten Betriebs können detailliertere Regeln in einer Hausordnung festgelegt werden, welche für alle Nutzer verbindlich ist und analog den AGB angepasst werden kann.

2. Unzulässige Nutzung

a) Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche, sittenwidrige oder in diesen AGB oder im Nutzungsvertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen für andere Nutzer verursachen. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

b) Explizit nicht erlaubt ist die Nutzung der Dienste und Infrastruktur für die folgenden Tätigkeiten:

• Nutzung im Zusammenhang mit unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam E¬-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

• Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner¬- und ausserhalb der Villa Loreto;

• Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die bereitgestellte Infrastruktur;

• Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die statische oder bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

• illegaler Up- und/oder Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

• Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur;

• unrechtmässige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E¬-Mail Adressen, ohne deren Zustimmung.

c) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, den Zugang zum Internet durch Firewalls oder andere technische Massnahmen abzusichern, und dass der Nutzer für die Sicherheit seiner Arbeitsgeräte und Daten selber verantwortlich ist.

3. Buchungsbedingungen

a) Die vom Kunden online, telefonisch, schriftlich oder persönlich getätigte Buchung ist für den Kunden verbindlich. Es steht dem Anbieter jedoch frei, Buchungen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung per Mail durch den Anbieter zustande. Bei Offerten, welche vom Anbieter aufgrund von telefonisch, per Mail oder schriftlich eingegangenen Anfragen ausgestellt werden, hat der Kunde seine Buchung per Mail oder schriftlich innerhalb der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer abzugeben, worauf der Vertrag mit der per Mail oder schriftlich erfolgenden Bestätigung der Buchung durch den Anbieter zustande kommt.

b) Je nach Zeitpunkt der Buchungen behält sich der Anbieter vor, das Angebot an Zusatzdienstleistungen zu reduzieren.

c) Buchungen sind an den Kunden gebunden und nicht übertragbar. Eine Überlassung der vom Kunden gebuchten Leistungen und Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters zulässig. Die vorliegenden AGB gelten in jedem Fall auch für gegenüber erlaubten Dritten. Der Kunde haftet solidarisch mit dem Dritten für alle Ansprüche des Anbieters gegenüber dem Dritten, insbesondere auch für allfällige Schadenersatzforderungen.

d) Die Zuweisung der Objekte (Räume, Desks) obliegt dem Anbieter und erfolgt bei Vertragsantritt des Kunden.

e) Der Umfang der im Miet- bzw. Grundpreis enthaltenen Leistungen ergibt sich – soweit keine anderen schriftlichen Abreden getroffen wurden – aus dem jeweils aktuellen Preis-/Leistungs¬verzeichnis. Weitere Leistungen werden in der Bestätigung bzw. Rechnung separat mit Kostenangabe ausgewiesen.

f) Leistungen von Dritten, die im Rahmen der Buchung durch den Kunden beauftragt wurden, werden vom Anbieter lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der leistungserbringenden Dritten. Der Anbieter ist hierfür nicht haftbar.

g) Der Anbieter kann Buchungen jederzeit ändern. Dabei muss der Anbieter den Kunden spätestens 3 Arbeitstage vor dem gebuchten Datum darüber in Kenntnis zu setzen und ihm statt der ursprünglich gebuchten Räumlichkeiten und/oder sonstigen Leistungen gleichwertige alternative Räumlichkeiten bzw. Leistungen anbieten. Lehnt der Kunde die alternativen Räumlichkeiten bzw. Leistungen ab, gilt die Buchung als storniert. In diesem Fall fallen für den Kunden keine Stornierungsgebühren an.

4. Preis-/Leistungsverzeichnis

a) Die im Preis-/Leistungsverzeichnis angegebenen Preise sind – soweit nicht explizit anders angegeben – Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise. Die Kosten können sich aus Nutzungsgebühren im engeren Sinn (einmalig oder wiederkehrend), Servicedienstleistungen (einmalig oder wiederkehrend), einmaligen Kosten und rückzahlbaren Sicherheitsleistungen (Depot) zusammensetzen.

b) Vorbehältlich einer abweichenden Vereinbarung ist das Nutzungsentgelt innert 10 Tagen, spätestens aber mit Vertragsantritt durch den Kunden fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist spätestens am dritten Werktag des entsprechenden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung in bar, per für den Empfänger spesenfreier Überweisung auf das angegebene Konto des Anbieters oder mit einer anderen vom Anbieter explizit akzeptierten Zahlungsmethode zu leisten. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.

c) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es ist ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Ab der 2. Mahnung wird ausserdem eine Mahngebühr von CHF 40.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere Kosten für Betreibung und Inkasso, bleibt vorbehalten.

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

a) Soweit nicht für spezifische Leistungsangebote besondere Konditionen vorgesehen sind, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende einseitig durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden.

b) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

c) Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt.

d) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

6. Verantwortlichkeiten und Haftung des Anbieters

a) Der Anbieter gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen und haftet ausschliesslich für Schäden, die der Anbieter absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Störungen und Ausfälle der Infrastruktur, die im Einflussbereich des Anbieters liegen, werden so schnell wie möglich behoben. Der Anbieter ist in Fällen höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.

b) Der Anbieter haftet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Equipment. Für allfällige Schäden, die dem Kunden aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

c) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung seiner Datenübermittlungssysteme, wie Internetzugang, WLAN etc. entstehen.

d) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Obhutspflichten für eingebrachte Gegenstände (wie Desktop-Computer, Notebooks, Bildschirme, persönliche Gegenstände, Dokumente etc.) des Kunden, seiner Gäste und Veranstaltungsteilnehmer und schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus. Jeder Nutzer ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl in der Villa Loreto wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

e) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Konsum von Dienstleistungen zu überwachen. Steigen die Benutzungsgebühren von Kunden übermässig an, so ist der Anbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren.

f) In allen Fällen, in denen der Anbieter im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens¬ oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Anbieter nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

g) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstösse im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Anbieter unterbleiben. Sofern der Anbieter von derartigen Rechts¬verstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält der Nutzer den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Anbieter von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

7. Verantwortlichkeiten und Haftung des Kunden

a) Der Kunde sichert zu, die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für seine Tätigkeit erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb, zu Bank- und Finanzgeschäften sowie zu Lotterie und Glücksspiel zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder des technischen Equipments, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Internetzugang, WLAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten schadlos zu halten.

b) Der Kunde haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen (z.B. externe Caterer), Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Anbieters sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar des Anbieters. Der Anbieter kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung dem Kunden in Rechnung stellen.

c) Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, sein Eigentum, das er in den Coworking Space bringt, und sein Haftungsrisiko gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten zu versichern.

d) Können die Räumlichkeiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, vorübergehend nicht benutzt werden, haftet der Kunde gegenüber dem Anbieter für die entgangenen Umsätze und für weitere Folgekosten.

e) Alle mitgebrachten Gegenstände sind vom Kunden nach Ende der vereinbarten Nutzung unverzüglich zu entfernen. Andernfalls kann der Anbieter weitere Nutzungsgebühren in Rechnung stellen.

f) Dem Anbieter steht neben dem Retentionsrecht gemäss Art. 268 OR das Recht zu, vom Nutzer mitgebrachte Gegenstände so lange zurückzubehalten, bis der Nutzer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

8. Schlussbestimmungen

a) Zwischen Anbieter und Kunde gelten ausschliesslich diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

c) Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn.

Spezifische Bedingungen für alle Nutzer der Villa Loreto

Allgemeines

Im Coworking Space arbeiten viele verschiedene Personen. Damit alle in einer angenehmen Atmosphäre tätig sein können, ist es besonders wichtig, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Nutzung

Die Miete schliesst die Nutzung bestimmter Arbeits- und Abstellflächen ein. Sie werden im Mietvertrag abschliessend aufgeführt. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Benützung freier Flächen. Die gemeinsamen Bereiche sind keine Ablageflächen für individuelle Gegenstände. Dazu zählen auch die Fläche unmittelbar um den eigenen Arbeitsplatz herum, die Blenden (Lochbleche) entlang der Fenster sowie die obere Abdeckung der Regale. Die Coworker/innen verpflichten sich, die Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und nach jeder Nutzung sauber zu hinterlassen. Allfällige Mängel sind zu melden. Beim Angebot Flex sind die Arbeitsplätze am Ende eines Arbeitstages sauber und aufgeräumt zu verlassen. Alle privaten Gegenstände sind wegzuräumen. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des Coworking Space zu übernachten.

Lautstärke

Es ist darauf zu achten, dass persönliche Gespräche wie auch solche per Telefon in normaler Lautstarke geführt werden. Für Besprechungen sind spezielle Räume vorgesehen. Für das Abspielen von Musik und Videos sind im Büroraum Kopfhörer zu verwenden.

Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Gestattet ist es draussen vor der Eingangstüre. Ein Aschenbecher steht zur Verfügung.

Essen und Getränke

Für das Einnehmen von Mahlzeiten sind spezielle Räume vorgesehen. Getränke und kleine Zwischenmahlzeiten sind auch an den Arbeitsplätzen erlaubt. Verschmutztes Geschirr ist nach dem Gebrauch in die Abwaschmaschine zu legen, die Tische sind bei Bedarf mit einem feuchten Tuch zu reinigen. Was nicht in die Abwaschmaschine passt, muss von Hand abgewaschen, getrocknet und verräumt werden. Die Coworker/innen sind dafür verantwortlich, dass ihre im Kühlschrank gelagerten Lebensmittel nicht verderben. Wer etwas länger als einen Tag im Kühlschrank lagern will, beschriftet es mit Namen und Datum.

Ressourcen schonen

Die Coworker/innen werden dazu angehalten, möglichst schonend mit den Ressourcen wie Strom, Wasser, Heizwärme, Papier etc. umzugehen. Elektrische Geräte sind beim Verlassen des eigenen Arbeitsplatzes auszuschalten. Wer das Büro am Abend als letzte Person verlässt, sorgt zudem dafür, dass alle gemeinsamen Geräte wie Drucker, Kaffeemaschine etc. ausgeschaltet und sämtliche Fenster und Türen geschlossen sind.

Abfall und Recycling

Der Abfall soll in den dazu vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Papier , Karton, PET, Glas, Metall und Batterien sind getrennt zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Papiermüll übernimmt der Coworking Space keine Verantwortung.

Reinigung

Der Coworking Space wird regelmässig gereinigt. Beim Angebot Fix sind die Coworker/innen selber zuständig für die Reinigung ihrer Arbeitsflächen.

Parkplätze

Die Parkplatzmiete schliesst die Benützung während Bürozeiten ein. Nicht gestattet ist das Abstellen von Fahrzeugen ohne Tätigkeit im Büro (insbesondere nachts und am Wochenende). Die Reinigung inkl. Schneeräumung der Parkplätze ist Sache der Mieter/innen.

Sicherheit/Haftung

Die Benutzung der Arbeits- und Ablageflächen (offene und geschlossene) geschieht auf eigene Gefahr. Der Coworking Space haftet nicht für hinterlassene Gegenstände.

Internet

Die Internetverbindung darf in gewöhnlichem Umfang für das Arbeiten genutzt werden. Die Nutzung zu illegalen Zwecken ist untersagt. So ist es ausdrücklich verboten, im Internet illegal zur Verfügung stehende Inhalte zu downloaden, anzusehen oder anzuhören. Es dürfen auch keine anstossenden Inhalte im Netz aufgerufen werden. Zudem dürfen keine Filesharing-Tools betrieben und keine Hacking-Versuche auf andere Rechner innerhalb des internen Netzwerks im Coworking Space oder im Internet unternommen werden. Alle Benutzer/innen agieren auf eigene Verantwortung.

Kunden

Kunden sind herzlich willkommen. Bitte darauf achten, die anderen Coworker/innen nicht bei der Arbeit zu stören. Für Besprechungen mit Kunden sind das Sitzungszimmer und die Cafeteria vorgesehen. Findet ein Termin nicht statt, ist das Sitzungszimmer rechtzeitig zu stornieren.

Zugang

Der Zugang zum Coworking Space ist nur mit eigenem Schlüssel zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten. Sie darf auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden. Ist das Sitzungszimmer für eine vertrauliche Besprechung besetzt, erfolgt der Zugang zum/vom Büroraum durch den Turm. Dabei gilt es besondere Schliessregeln zu beachten.

Schlüssel

Alle Coworker/innen, die einen Schlüssel haben, müssen sich ins Schlüsselbuch eintragen. Wer einen Schlüssel verliert, haftet für die Ersatzkosten.

Untermiete

Die Untermiete von Arbeitsplätzen bzw. der weiteren gemieteten Flächen ist nicht gestattet.

Geheimhaltungspflicht und Datenschutz

Es ist ausdrücklich verboten, ungefragt Einsicht zu nehmen in Arbeitsmaterialien von anderen Coworkerinnen und Coworkern. Grundsätzlich dürfen Informationen, die im Coworking Space ausgetauscht werden, nur mit Einverständnis der betroffenen Coworker/innen nach aussen getragen werden.

Haftung und Versicherung

Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden an den Büroräumen oder am Eigentum des Betreibers nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, denen der Nutzer im Rahmen seines Hausrechtes Zutritt zu den Büroräumen gewährt. Die Coworker/innen sind deshalb verpflichtet, eine Versicherung von Haftpflichtrisiken (insbesondere Mietschäden) abzuschliessen.

Verstösse

Bei Verstössen gegen die Nutzungsordnung behält der Coworking Space sich das Recht vor, nach wirkungsloser Verwarnung den Mietvertrag ausserordentlich zu kündigen.

Spezifische Bedingungen für Arbeitsplätze

Leistungsbeschreibung Coworking

Gegenstand ist das Bereitstellen von Arbeitsplätzen in einer Büroumgebung einschliesslich Internetnutzung. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.

Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass sich es sich beim regulären Coworking-Angebot um ein Grossraumbüro handelt, welches nicht separat verschliessbar ist.

Für besonders ressourcenintensive Nutzungsarten (z. B. Betrieb von Servern, über übliche Arbeitsgeräte hinausgehende netzbetriebene Geräte, Arbeiten oder Geräte mit besonderen Lärm- oder anderen Emissionen) ist im Voraus eine spezifische Einwilligung einzuholen.

Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter www.villa-loreto.ch einsehbar und können unter Berücksichtigung der angebotsbezogenen Kündigungsfristen jederzeit angepasst werden.

Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

Kündigungsfristen Coworking

Vorbehältlich vereinbarter Mindest-Vertragsdauer oder Vertragsintervalle gelten für Kündigungen und Angebotswechsel mit kleinerem Leistungsumfang folgende Fristen:

• Verträge, die separate Räume enthalten: 3 Monate per Ende jedes Monats;

• Alle übrigen Coworking-Angebote: 1 Monat per Ende jedes Monats;

• Nebenleistungen und Extras zu Coworking: 1 Monat per Ende jedes Monats.

Spezifische Bedingungen für Raumvermietung

Leistungsbeschreibung Raumvermietung

Gegenstand ist das Bereitstellen von Räumlichkeiten oder definierten Teilflächen zur temporären Nutzung, insbesondere für Sitzungen, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen. Der Umfang der im Miet- bzw. Grundpreis enthaltenen Leistungen ergibt sich – soweit keine anderen schriftlichen Abreden getroffen wurden – aus dem jeweils aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis. Weitere Leistungen werden in der Bestätigung bzw. Rechnung separat mit Kostenangabe ausgewiesen.

Buchungsbedingungen Raumvermietung

a) Die Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering) ist vor Mietantritt zu begleichen. Die Schluss¬abrechnung mit Catering sowie allfälligen kurzfristigen Zusatzleistungen ist innert 10 Tagen zu begleichen.

b) Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per Mail oder per Post erfolgen. Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung im Buchungssystem werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

• Bis 2 Wochen vor Mietantritt: 25 % der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering)

• Bis 72 Stunden vor Mietantritt: 50 % der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering)

• Später: 100 % der Raummiete inkl. gebuchter Zusatzleistungen (exkl. Catering).

• Sollte der Kunde den Anbieter beauftragt haben, weitere externe Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden allfällige Stornierungsgebühren gemäss den Storno-bedingungen der jeweiligen Dienstleister direkt an den Kunden weiterverrechnet.

• Zusätzlich sind vom Kunden allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem Anbieter angefallene Aufwendungen und Kosten zu vergüten.

d) Für Catering-Komponenten sind folgende Fristen zu beachten: Die finale Teilnehmerzahl muss bis spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben werden. Die gleiche Frist gilt für Stornierungen.

e) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere wenn:

• eine allfällig verlangte Anzahlung bzw. Depot nicht fristgerecht geleistet wird;

• infolge höherer Gewalt weder die gebuchten Räumlichkeiten noch Ersatz-räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können;

• der Kunde oder die Teilnehmer an einer Veranstaltung die Hausordnung verletzen;

• durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist;

• durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kunden des Anbieters oder des Geschäftsbetriebs des Anbieters zu befürchten ist;

• der Kunde die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Anbieters einem Dritten überlässt (z. B. Unter- oder Weitervermietung).

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Villa Loreto diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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